mit der Leiterin der Unternehmensfinanzierung der Stiftung Verantwortungseigentum Elisabeth Pichler
Verantwortungseigentum bedeutet, dass das Unternehmen selbst Eigentümer des Vermögens bleibt. Daraus ergibt sich, dass Unternehmen nicht durch die Gewinnmaximierung geleitet werden, sondern auch soziale und ökologische Verantwortung übernehmen. Das Konzept fördert langfristige Nachhaltigkeit, indem es Unternehmen dazu ermutigt, umweltfreundliche Praktiken zu implementieren. Welche Voraussetzungen werden für die neue „Rechtsform“ benötigt und welche Chancen ergeben sich für Unternehmen insbesondere in Hinblick auf deren Nachhaltigkeit? Auf diese und weitere Fragen geht Elisabeth Pilcher von der Stiftung Verantwortungseigentum ein. In einer anschließenden Diskussion können weitere Ansätze und Gedanken ausgetauscht werden.
Montag, den 13. Mai 2024
19:00–20:30
Friedrichsstraße 25
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Vergangene Veranstaltungen
mit Richterin am Verwaltungsgericht München Dr. Malin Nischwitz
Wirtschaftssubventionen werden jährlich in neuer Rekordhöhe vergeben und bieten erhebliches Steuerungspotential, das der Staat bislang jedoch kaum für Ziele der ökologischen Nachhaltig- keit nutzt. Dabei erscheint es geradezu unabdingbar, bei der Subventionsvergabe auf Nachhaltigkeitsaspekte zu achten. Hier setzt das Instrument der ökologisch nachhaltigen Konditionierung an. Konkret geht es darum, Unternehmen bei Gelegenheit der Wirtschaftsförderung gezielt sog. Nachhaltigkeitskondiktionen aufzuerlegen.
Funktionsweise, Umsetzung sowie hierdurch aufgeworfene Ver- fassungsfragen, unter anderem im Hinblick auf die Grundrechte der betroffenen Wirtschaftsunternehmen, sind Themen der Ver- anstaltung. Darüber hinaus besteht in diesem Rahmen auch die Möglichkeit, einen spannenden Einblick in den Berufsweg und Arbeitsalltag einer Richterin in der bayerischen Verwaltungs- gerichtsbarkeit zu erhalten. ue
Dienstag, den 30. Januar 2024
18:30–20:00
LMU Hauptgebäude
Geschwister-Scholl-Platz 1
Raum: A 125
Workshop mit RA Christopher Montgomery Vollert und
Get-together in der Kanzlei GvW Graf von Westphalen
Hintergrund
Bisher versagt der Markt beim Klimaschutz. Deshalb braucht es den Staat, um Anreize für umweltfreundliche Maßnahmen zu setzen. Klimaschutz muss für Unternehmen attraktiv werden, damit diese die Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitgestalten. Zur Erreichung dieses Ziels stellen die öffentliche Beschaffung sowie die Vergabe von Subventionen wichtige
staatliche Steuerungsinstrumente dar. Deutschland beschafft und fördert jährlich Unternehmen mit einem Volumen von insgesamt 400 Mrd. €. Allein die öffentliche Beschaffung macht 13 % des BIP aus. Verwirklicht der Staat hierbei Klimavorgaben, stehen ihm also mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Subventionen zwei Instrumente mit enormer Hebelwirkung zur Verfügung. Darin liegt eine große Chance, zugleich aber eine große Verantwortung, abseits von regulatorischen Maßnahmen auf den Markt Einfluss zu nehmen und mit breiterer Akzeptanz Transformationsprozesse voranzutreiben. Das „Förderprogramm Klimaschutzverträge“ ist das jüngste Beispiel.
Ziel des Workshops
Diesen beiden Rechtsgebieten, dem
Vergabe- und dem Beihilferecht, wollen wir uns gemeinsam mit RA Christopher Montgomery Vollert in einem interaktiven Workshop in der Kanzlei GvW Graf von Westphalen nähern und ihre Wirkungskraft für den Klimaschutz in Deutschland und Europa diskutieren. Im Vergaberecht besteht zwar gesetzlich bereits die Möglichkeit einer nachhaltigen Beschaffung, die aber von öffentlichen Auftraggebern bisher kaum genutzt wird. Hierfür wollen wir gemeinsam Lösungen entwickeln. Im Workshop zum Beihilferecht soll es anhand der Erarbeitung einer Richtlinie darum gehen, wie der Staat umweltfreundliche Produkte unionsrechtskonform fördern und so Klimaschutzziele grenzüberschreitend verwirklichen kann.
Mittwoch, den 12. Juli 2023
18:00 Uhr mit anschließendem Get-together auf der Dachterrasse der
Kanzlei GvW Graf von Westphalen,
Nymphenburger Straße 64, 80335 München
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Freund Rüll & Partner
Graf von Westphalen